Tippgeber Provisionsregelung

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Der Tippgeber führt der TITAN Immobilien GmbH Kontaktdaten potentieller Immobilienverkäufer bzw. Immobilienvermieter und dessen Immobilien zu. Dazu benennt der Tippgeber die Anschrift und ggf. E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des potentiellen Verkäufers bzw. Vermieters sowie die vollständige Anschrift des Kauf- bzw. Mietobjektes. Kurzfristig nach Erhalt dieser Daten erhält der Tippgeber eine Rückmeldung, ob dieses Objekt der TITAN Immobilien GmbH bereits bekannt ist.

Dazu gehören folgende Voraussetzungen:

🟧  Das Objekt wird zum aktuellen Zeitpunkt weder in elektronischen Medien noch in Printmedien veröffentlicht.

🟧  Das Objekt steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem Maklerbüro angeboten.

🟧  Das Objekt wurde uns noch nicht von Dritten angeboten und ist ein Neuzugang unseres Bestandes.

 

Danach wird mit der Vermittlungstätigkeit begonnen, sofern sich aus dem Tipp des Tippgebers ein schriftlicher Verkaufs- bzw. Vermietungsauftrag ergeben hat. Die TITAN Immobilien GmbH wird den Tippgeber unmittelbar vom Abschluss eines Maklervertrages informieren. Selbstverständlich behandeln wir Ihren Tipp mit besonderer Diskretion. Wenn Sie dies wünschen, nennen wir Sie nicht namentlich gegenüber dem Eigentümer einer Immobilie.

Nach erfolgreichem Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss des benannten Objektes und dem vollständigen Erhalt der Provision erhält der Tippgeber die vereinbarte Tipp-Provision in Höhe von 15 % der von der TITAN Immobilien GmbH verdienten Provision. Dazu benennt der Tippgeber in Form einer Rechnung, auf welche Kontoverbindung die Tipp-Provision gezahlt werden soll. Weitere mündliche Absprachen bestehen nicht.

Dem Tippgeber sind wettbewerbswidriges Verhalten, unlautere Mittel, Täuschungen oder Belästigungen zur Erlangung der Kontaktdaten von Immobilieneigentümer bzw. -vermieter untersagt.

Der Tippgeber ist von direkten Vermittlungsleistungen gegenüber dem Immobilieneigentümer bzw. -vermieter ausgeschlossen.

Tippgeber Provisionsregelung

Der Tippgeber führt der TITAN Immobilien GmbH Kontaktdaten potentieller Immobilienverkäufer bzw. Immobilienvermieter und dessen Immobilien zu. Dazu benennt der Tippgeber die Anschrift und ggf. E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer des potentiellen Verkäufers bzw. Vermieters sowie die vollständige Anschrift des Kauf- bzw. Mietobjektes. Kurzfristig nach Erhalt dieser Daten erhält der Tippgeber eine Rückmeldung, ob dieses Objekt der TITAN Immobilien GmbH bereits bekannt ist.

Dazu gehören folgende Voraussetzungen:

🟧  Das Objekt wird zum aktuellen Zeitpunkt weder in elektronischen Medien noch in Printmedien veröffentlicht.

🟧  Das Objekt steht nicht zur Versteigerung an und wird von keinem Maklerbüro angeboten.

🟧  Das Objekt wurde uns noch nicht von Dritten angeboten und ist ein Neuzugang unseres Bestandes.

 

Danach wird mit der Vermittlungstätigkeit begonnen, sofern sich aus dem Tipp des Tippgebers ein schriftlicher Verkaufs- bzw. Vermietungsauftrag ergeben hat. Die TITAN Immobilien GmbH wird den Tippgeber unmittelbar vom Abschluss eines Maklervertrages informieren. Selbstverständlich behandeln wir Ihren Tipp mit besonderer Diskretion. Wenn Sie dies wünschen, nennen wir Sie nicht namentlich gegenüber dem Eigentümer einer Immobilie.

Nach erfolgreichem Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss des benannten Objektes und dem vollständigen Erhalt der Provision erhält der Tippgeber die vereinbarte Tipp-Provision in Höhe von 15 % der von der TITAN Immobilien GmbH verdienten Provision. Dazu benennt der Tippgeber in Form einer Rechnung, auf welche Kontoverbindung die Tipp-Provision gezahlt werden soll. Weitere mündliche Absprachen bestehen nicht.

Dem Tippgeber sind wettbewerbswidriges Verhalten, unlautere Mittel, Täuschungen oder Belästigungen zur Erlangung der Kontaktdaten von Immobilieneigentümer bzw. -vermieter untersagt.

Der Tippgeber ist von direkten Vermittlungsleistungen gegenüber dem Immobilieneigentümer bzw. -vermieter ausgeschlossen.